I-24 U 112/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-07, I-24 U 112/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-07, I-24 U 112/05
I-24 U 112/05Obergericht07.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 112/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-07
Aktenzeichen: I-24 U 112/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0307.I24U112.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Juni 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichterin -abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Nebenintervenienten 23.008,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 3.834,68 EUR seit dem 5. Oktober 2004, dem 5. November 2004, dem 5. Dezember 2004, dem 5. Ja-nuar 2005, dem 5. Februar 2005 und dem 5. März 2005 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis durch die von der Be-klagten ausgesprochene fristlose Kündigung vom 2. September 2004 nicht beendet worden ist.
Die Kosten beider Rechtszüge einschließlich der Kosten der Neben-intervention werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 69.024 EUR.
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