Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-06, I-1 U 199/05

I-1 U 199/05Obergericht06.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 199/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-06

Aktenzeichen: I-1 U 199/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0306.I1U199.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. September 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagte werden als Gesamt-schuldner verurteilt, an die Beklagte zu 2.) 3.468,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz, der Kläger seit dem 27.07.2005 und die Drittwider-beklagte seit dem 14.07.2005, zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Dritt-widerbeklagte zu 40 % als Gesamtschuldner, im übrigen trägt sie der Kläger alleine.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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