I-1 U 171/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-06, I-1 U 171/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-03-06, I-1 U 171/05
I-1 U 171/05Obergericht06.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 171/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-06
Aktenzeichen: I-1 U 171/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0306.I1U171.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juli 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zu-rückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 € abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leisten.
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