I-2 U 78/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-23, I-2 U 78/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-23, I-2 U 78/04
I-2 U 78/04Obergericht23.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 78/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-23
Aktenzeichen: I-2 U 78/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0223.I2U78.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Juli 2004
verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszu-
ges zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die
Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Si-
cherheitsleistung in Höhe von € 30.000,00 abwenden,
wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicher-
heit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf
€ 500.000,00 festgesetzt.
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