Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-22, I-5 U 109/05

I-5 U 109/05Obergericht22.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 109/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-22

Aktenzeichen: I-5 U 109/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0222.I5U109.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 01.09.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. Ausge-nommen hiervon sind die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Be-klagten, die diese selbst zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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