I-4 U 108/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-21, I-4 U 108/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-21, I-4 U 108/05
I-4 U 108/05Obergericht21.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 108/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-21
Aktenzeichen: I-4 U 108/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0221.I4U108.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssa-chen des Landgerichts Düsseldorf vom 29. März 2005 (32 O 119/04) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betra-ges abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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