Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-21, I-24 U 22/05

I-24 U 22/05Obergericht21.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 22/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-21

Aktenzeichen: I-24 U 22/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0221.I24U22.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres wei-tergehenden Rechtsmittels das Urteil der 3. Zivilkammer des Land-gerichts Wuppertal vom 10. Januar 2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an den Kläger 17.261,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Juni 2004 zu zahlen.

Im Umfang der Klageabweisung wird das Versäumnisurteil der 3. Zi-vilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 20. September 2004 (fälschlich als am 20.08.2004 verkündet bezeichnet) aufgehoben.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 60% und die Beklagte 40%. Diese trägt ferner die Kosten ihrer Säumnis im Termin vom 20. September 2004.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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