I-1 U 137/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-20, I-1 U 137/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-20, I-1 U 137/05
I-1 U 137/05Obergericht20.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 137/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-20
Aktenzeichen: I-1 U 137/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0220.I1U137.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08. Juni 2005 ver-kündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:1.)Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.433,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2003 zu zah-len.2.)Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 3.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 01.06.2003 zu zahlen.3.)Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 60 % des zukünftigen materiellen und immateriellen Schadens aus dem Unfall vom 16.04.2003 zu ersetzen, soweit Schadensersatzansprüche des Klägers nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 17 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 83 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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