I-2 U 32/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-16, I-2 U 32/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-16, I-2 U 32/04
I-2 U 32/04Obergericht16.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 32/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-16
Aktenzeichen: I-2 U 32/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0216.I2U32.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten sowie die Streithelfer
zu 1), 3), 4) wird das am 26. Februar 2004 verkündete
Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
teilweise abgeändert. Die Klage gegen die Beklagte zu 1)
wird, soweit sie von den Parteien nicht bereits überein-
stimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden
ist, insgesamt abgewiesen. Die Klage gegen die Beklagte
zu 2) wird im Umfang des landgerichtlichen Urteilsaus-
spruches zu Ziffer II. abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) wer-
den der Klägerin auferlegt.
Dieses Teilurteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin
darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1) wegen ihrer
außergerichtlichen Kosten gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von € 30.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklag-
te zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe
leistet.
Die Revision der Klägerin wird zugelassen.
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