Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-15, IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II

IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 IIObergericht15.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-15

Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0215.IV2SS.OWI12.06OWI.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird dahin geändert, dass der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Duisburg vom

  1. März 2003 mit der Maßgabe verworfen wird, dass gegen den

Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 300 € festgesetzt wird.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet

verworfen.

Der Betroffene trägt die Kosten der Rechtsbeschwerde.

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