IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-15, IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-15, IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II
IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 IIObergericht15.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-15
Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 12/06 - (OWi) 15/06 II
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0215.IV2SS.OWI12.06OWI.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Straf, - und Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird dahin geändert, dass der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid der Stadt Duisburg vom
- März 2003 mit der Maßgabe verworfen wird, dass gegen den
Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 300 € festgesetzt wird.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet
verworfen.
Der Betroffene trägt die Kosten der Rechtsbeschwerde.
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