I-7 U 139/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-10, I-7 U 139/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-10, I-7 U 139/05
I-7 U 139/05Obergericht10.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 139/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-10
Aktenzeichen: I-7 U 139/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0210.I7U139.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Mai 2005 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung fallen der Klägerin zur Last.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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