Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-10, I-6 W 6/06

I-6 W 6/06Obergericht10.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 6/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-10

Aktenzeichen: I-6 W 6/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0210.I6W6.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin wird der Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Januar 2006 abgeändert:

Das Anerkenntnisurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 9. März 2005, der Klägerin am 21. März 2005 und der Beklag-ten am 18. März 2005 zugestellt, wird dahin ergänzt, dass der Beklagten auch die Kosten der Nebenintervenientin auferlegt werden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Beschwerdewert: bis 1.500,00 €.

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