I-12 U 144/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-09, I-12 U 144/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-09, I-12 U 144/05
I-12 U 144/05Obergericht09.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 144/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-09
Aktenzeichen: I-12 U 144/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0209.I12U144.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Juni 2005 verkündete Anerkenntnis- und Schluss-Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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