I-3 U 23/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-07, I-3 U 23/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-02-07, I-3 U 23/05
I-3 U 23/05Obergericht07.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 23/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-07
Aktenzeichen: I-3 U 23/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0207.I3U23.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Juli 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird auf ihre Kosten zurückgewie-sen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt: 200.000,- €.
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