VII-Verg 84/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-26, VII-Verg 84/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-26, VII-Verg 84/05
VII-Verg 84/05Obergericht26.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 84/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-26
Aktenzeichen: VII-Verg 84/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0126.VII.VERG84.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfest-setzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 15. November 2005 (VK VOB 17/05) aufgehoben.
Die von der Antragstellerin der Antragsgegnerin zu erstattenden Ausla-gen werden auf 5.412,56 € festgesetzt.
Im Übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag der Antragsgegnerin ab-gelehnt.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin im Beschwerderechtszug entstandenen notwendi-gen Aufwendungen zu tragen.
III. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 5.389,36 €
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