Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-26, VII-Verg 84/05

VII-Verg 84/05Obergericht26.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 84/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-26

Aktenzeichen: VII-Verg 84/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0126.VII.VERG84.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfest-setzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 15. November 2005 (VK VOB 17/05) aufgehoben.

Die von der Antragstellerin der Antragsgegnerin zu erstattenden Ausla-gen werden auf 5.412,56 € festgesetzt.

Im Übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag der Antragsgegnerin ab-gelehnt.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin im Beschwerderechtszug entstandenen notwendi-gen Aufwendungen zu tragen.

III. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 5.389,36 €

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