III-1 Ws 430/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-25, III-1 Ws 430/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-25, III-1 Ws 430/05
III-1 Ws 430/05Obergericht25.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 430/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-25
Aktenzeichen: III-1 Ws 430/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0125.III1WS430.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Straf-, und Bußgeldsachen
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors werden die Beschlüsse der 1. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Düsseldorf vom 11. Oktober 2005 und des Amtsgerichts L vom 26. August 2005 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die dem Sachverständigen H zustehende Vergütung wird auf 1.249,32 EUR fest-gesetzt.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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