Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-19, I-6 U 2/05

I-6 U 2/05Obergericht19.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 2/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: I-6 U 2/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0119.I6U2.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 7. Dezember 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits – beider Rechtszüge – zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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