I-6 U 2/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-19, I-6 U 2/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-19, I-6 U 2/05
I-6 U 2/05Obergericht19.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 2/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-19
Aktenzeichen: I-6 U 2/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0119.I6U2.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten wird das am 7. Dezember 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits – beider Rechtszüge – zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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