VII-Verg 29/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-17, VII-Verg 29/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-17, VII-Verg 29/05
VII-Verg 29/05Obergericht17.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 29/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-17
Aktenzeichen: VII-Verg 29/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0117.VII.VERG29.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Kosten-festsetzungsbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 3. Mai 2005, VK 3- 224/04, aufgehoben.
Dem Antragsteller sind Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.663,44 € durch die Antragsgegnerin zu erstatten.
Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 82 % der An-tragsgegnerin und zu 18 % dem Antragsteller auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt bis zu 2.500 €.
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