Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-13, I-22 U 114/05

I-22 U 114/05Obergericht13.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 114/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-13

Aktenzeichen: I-22 U 114/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0113.I22U114.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem Streithelfer

zu 3 notwendig entstandenen Kosten werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leisten.

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