I-22 U 114/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-13, I-22 U 114/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-13, I-22 U 114/05
I-22 U 114/05Obergericht13.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 114/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-13
Aktenzeichen: I-22 U 114/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0113.I22U114.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2005 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem Streithelfer
zu 3 notwendig entstandenen Kosten werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstrecken-den Betrages leisten.
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