I-16 U 137/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-13, I-16 U 137/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-13, I-16 U 137/04
I-16 U 137/04Obergericht13.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 137/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-13
Aktenzeichen: I-16 U 137/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0113.I16U137.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Kläger gegen das am 24. September 2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wer-den auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die durch die Nebeninterventionen entstandenen Kosten haben die Nebenintervenienten selbst zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinsti-tuts geleistet werden.
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