I-26 W 7/06 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-04, I-26 W 7/06 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-04, I-26 W 7/06 (AktE)
I-26 W 7/06 (AktE)Obergericht04.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 7/06 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-04
Aktenzeichen: I-26 W 7/06 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0104.I26W7.06AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerinnen zu 1) und 5) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sowie die Vergütung und Auslagen des gemeinsa-men Vertreters der außenstehenden Aktionäre hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 200.000 € festgesetzt.
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