Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-03, VI-Kart 14/05 (V)

VI-Kart 14/05 (V)Obergericht03.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 14/05 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-03

Aktenzeichen: VI-Kart 14/05 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0103.VI.KART14.05V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 30. Juni 2005 wird verworfen.

II. Die Beteiligte zu 1. hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen sowie dem Bundeskartellamt die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

III. Der Beschwerdewert wird festgesetzt, sobald die Verfahrensbeteiligten sich hierzu geäußert haben.

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