VI-Kart 14/05 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-03, VI-Kart 14/05 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-01-03, VI-Kart 14/05 (V)
VI-Kart 14/05 (V)Obergericht03.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 14/05 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-03
Aktenzeichen: VI-Kart 14/05 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:0103.VI.KART14.05V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 30. Juni 2005 wird verworfen.
II. Die Beteiligte zu 1. hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen sowie dem Bundeskartellamt die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
III. Der Beschwerdewert wird festgesetzt, sobald die Verfahrensbeteiligten sich hierzu geäußert haben.
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