Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-30, I-20 U 16/05

I-20 U 16/05Obergericht30.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 16/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-30

Aktenzeichen: I-20 U 16/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1230.I20U16.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Januar 2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Be-klagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be-trags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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