Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-30, I-19 W 10/03 AktE

I-19 W 10/03 AktEObergericht30.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 W 10/03 AktE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-30

Aktenzeichen: I-19 W 10/03 AktE

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1230.I19W10.03AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 03. Juli 2003 – 31 O 83/95 – gerichteten sofortigen Beschwerden der Antragssteller werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller sowie die Vergütung und die Auslagen der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldnerinnen.

Der Geschäftswert für die Gerichtskosten wird auf

700.000 EURO

festgesetzt

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