III-4 Ws 572/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-27, III-4 Ws 572/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-27, III-4 Ws 572/05
III-4 Ws 572/05Obergericht27.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 572/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-27
Aktenzeichen: III-4 Ws 572/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1227.III4WS572.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
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Die Sache wird wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Senat übertragen.
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Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
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Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstat-tet.
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