Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-23, I-22 U 32/04

I-22 U 32/04Obergericht23.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 32/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-23

Aktenzeichen: I-22 U 32/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1223.I22U32.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – vom 17. Februar 2004 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 52.387 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.5.2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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