Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-21, VII-Verg 75/05

VII-Verg 75/05Obergericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 75/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: VII-Verg 75/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1221.VII.VERG75.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der

  1. Vergabekammer des Bundes vom 28. September 2005 (VK 2-120/05) aufgehoben.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, das Vergabeverfahren zu der Baumaßnahme Wiederaufbau Neues Museum B., Leistung VE 3-27-52 Holztüren Restaurierung, Rekonstruktion, Modifikati-on, Vergabenummer 667/05, in das Stadium vor Versendung der an die Bewerber zu richtenden Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zurückzuversetzen.

Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens sowie des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB einschließlich der in die-sen Verfahren der Antragstellerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für Antragstellerin in beiden Nachprüfungsinstanzen notwendig.

Beschwerdewert: bis 50.000,- €.

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