VI-Kart 17/05 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-21, VI-Kart 17/05 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-21, VI-Kart 17/05 (V)
VI-Kart 17/05 (V)Obergericht21.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 17/05 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: VI-Kart 17/05 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1221.VI.KART17.05V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 1. gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. Oktober 2005 (B 6 - 103/05) wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellamt in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
III. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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