Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-12-21, 19 U 8/04

19 U 8/04Obergericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 19 U 8/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: 19 U 8/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1221.19U8.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten und Widerklägers gegen das am 09.11.2004 verkündetet Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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