I-23 U 9/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-29, I-23 U 9/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-29, I-23 U 9/05
I-23 U 9/05Obergericht29.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 9/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-29
Aktenzeichen: I-23 U 9/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0729.I23U9.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3.12.2004 verkün-dete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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