VII-Verg 45/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-28, VII-Verg 45/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-28, VII-Verg 45/05
VII-Verg 45/05Obergericht28.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 45/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-28
Aktenzeichen: VII-Verg 45/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0728.VII.VERG45.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der so-fortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Juni 2005 (VK-01/2005-L) zu verlängern, wird abgelehnt.
Die Antragstellerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht bis zum 12. August 2005 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls wel-chen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.
Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, eine Auftragserteilung durch geeignete Unterlagen zu belegen.
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