VII-Verg 108/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-27, VII-Verg 108/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-27, VII-Verg 108/04
VII-Verg 108/04Obergericht27.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 108/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-27
Aktenzeichen: VII-Verg 108/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0727.VII.VERG108.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 9. Dezember 2004, VK 2-118/04, wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin sowie der Beigeladenen zu tragen.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Bei-geladene war notwendig.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 28.000 EUR festgesetzt.
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