I-15 U 22/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-27, I-15 U 22/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-27, I-15 U 22/05
I-15 U 22/05Obergericht27.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 22/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-27
Aktenzeichen: I-15 U 22/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0727.I15U22.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Dezember 2004 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung ih-res weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64.618,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Januar 2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 71 % und die Beklagte 29 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Gegenpartei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht zuvor die jeweils andere Partei Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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