Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-22, VII-Verg 37/05

VII-Verg 37/05Obergericht22.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 37/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-22

Aktenzeichen: VII-Verg 37/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0722.VII.VERG37.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerinnen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 27. Mai 2005, VK 3- 37/05 wird zurückgewiesen.

Der Beschluss des Senats vom 27. Juni 2005 ist gegenstandslos.

Den Antragstellerinnen wird aufgegeben, bis zum 25. August 2005 mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrecht erhalten bleibt.

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