VII-Verg 37/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-22, VII-Verg 37/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-22, VII-Verg 37/05
VII-Verg 37/05Obergericht22.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 37/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-22
Aktenzeichen: VII-Verg 37/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0722.VII.VERG37.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerinnen auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 27. Mai 2005, VK 3- 37/05 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss des Senats vom 27. Juni 2005 ist gegenstandslos.
Den Antragstellerinnen wird aufgegeben, bis zum 25. August 2005 mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrecht erhalten bleibt.
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