Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-11, I-9 U 196/03

I-9 U 196/03Obergericht11.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 196/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-11

Aktenzeichen: I-9 U 196/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0711.I9U196.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Oktober 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wup-pertal (2 O 120/98) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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