I-23 U 213/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, I-23 U 213/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, I-23 U 213/04
I-23 U 213/04Obergericht08.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 213/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-08
Aktenzeichen: I-23 U 213/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0708.I23U213.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Oktober 2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf geändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 604.304,12 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen
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