Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, I-23 U 17/05

I-23 U 17/05Obergericht08.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 17/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-08

Aktenzeichen: I-23 U 17/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0708.I23U17.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 12.1.2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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