23 U 233/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, 23 U 233/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-08, 23 U 233/04
23 U 233/04Obergericht08.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 233/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-08
Aktenzeichen: 23 U 233/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0708.23U233.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 29. Oktober 2004 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger 18.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.1.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 78 % und der Beklagte zu 22 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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