I-20 U 72/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-05, I-20 U 72/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-05, I-20 U 72/02
I-20 U 72/02Obergericht05.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 72/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-05
Aktenzeichen: I-20 U 72/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0705.I20U72.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Februar 2002 ver-kündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des zu vollstre-ckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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