Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-07-01, 23 U 222/04

23 U 222/04Obergericht01.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 222/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-01

Aktenzeichen: 23 U 222/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0701.23U222.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. November 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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