Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-30, I-10 U 28/05

I-10 U 28/05Obergericht30.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 28/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-30

Aktenzeichen: I-10 U 28/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0630.I10U28.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. Februar 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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