I-10 U 28/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-30, I-10 U 28/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-30, I-10 U 28/05
I-10 U 28/05Obergericht30.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 28/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-30
Aktenzeichen: I-10 U 28/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0630.I10U28.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. Februar 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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