I-17 W 29/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-29, I-17 W 29/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-29, I-17 W 29/05
I-17 W 29/05Obergericht29.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 W 29/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-29
Aktenzeichen: I-17 W 29/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0629.I17W29.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 24.03.2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
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