Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-29, I-15 W 38/05

I-15 W 38/05Obergericht29.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 38/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-29

Aktenzeichen: I-15 W 38/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0629.I15W38.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Antragsgegners zu 4), das Beschwerdeverfahren auszusetzen, wird zurückgewiesen.

Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin zu 2) und des Antragsgegners zu 4) gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Januar 2005 - Aktenzeichen: 32 O 178/04 - werden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) sowie der Antragsgegner zu 4) zu je einem Drittel; die aussergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren tragen die Antragsgegnerin zu 1) zu 24% und die Antragsgegnerin zu 2) sowie der Antragsgegner zu 4) zu jeweils 38%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Streitwert wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.

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