I-3 Wx 79/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-28, I-3 Wx 79/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-28, I-3 Wx 79/05
I-3 Wx 79/05Obergericht28.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 79/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-28
Aktenzeichen: I-3 Wx 79/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0628.I3WX79.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert.
Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 17.07.2003 zu TOP 3 "Beschlussfassung über die Hausgeldabrechnung 2002" wird für ungültig erklärt.
Die Gerichtskosten aller drei Rechtszüge werden den Beteiligten zu 2. auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Wert: 6.000 EUR
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