Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-28, I-3 Wx 79/05

I-3 Wx 79/05Obergericht28.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 79/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-28

Aktenzeichen: I-3 Wx 79/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0628.I3WX79.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird abgeändert.

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 17.07.2003 zu TOP 3 "Beschlussfassung über die Hausgeldabrechnung 2002" wird für ungültig erklärt.

Die Gerichtskosten aller drei Rechtszüge werden den Beteiligten zu 2. auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Wert: 6.000 EUR

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