VI-W (Kart) 5/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-22, VI-W (Kart) 5/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-22, VI-W (Kart) 5/05
VI-W (Kart) 5/05Obergericht22.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-W (Kart) 5/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-22
Aktenzeichen: VI-W (Kart) 5/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0622.VI.W.KART5.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 24. März 2005 abgeändert und der Rechtstreit an das Arbeitsgericht Bayreuth ver-wiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Beschwerdewert: 2.500,- EUR
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