I-10 W 45/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-21, I-10 W 45/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-21, I-10 W 45/05
I-10 W 45/05Obergericht21.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 45/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-21
Aktenzeichen: I-10 W 45/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0621.I10W45.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Ober-landesgerichts vom 08.03.2005 (Kassenzeichen 632812004) in Verbindung mit der zu diesem Kassenzeichen ergangenen Kostenrechnung vom 21.03.2005 (Bl. I b GA) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht er-stattet.
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