I-7 U 5/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-17, I-7 U 5/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-17, I-7 U 5/05
I-7 U 5/05Obergericht17.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 5/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-17
Aktenzeichen: I-7 U 5/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0617.I7U5.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.November 2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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