Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VI-Kart 24/04 (V)

VI-Kart 24/04 (V)Obergericht15.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 24/04 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-15

Aktenzeichen: VI-Kart 24/04 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0615.VI.KART24.04V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Auf die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. - 4. wird der Be-schluss des Bundeskartellamtes vom 2. August 2004 (Az.: B6 - 026/04) aufgehoben.

II.

Das Bundeskartellamt hat die im Beschwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten sowie die den Beteiligten zu 1. - 4. zur zweckentspre-chenden Rechtsverteidigung entstandenen außergerichtlichen Ausla-gen zu tragen.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

IV.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30 Mio. EUR festgesetzt.

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