VI-Kart 24/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VI-Kart 24/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-15, VI-Kart 24/04 (V)
VI-Kart 24/04 (V)Obergericht15.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 24/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-15
Aktenzeichen: VI-Kart 24/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0615.VI.KART24.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Auf die sofortigen Beschwerden der Beteiligten zu 1. - 4. wird der Be-schluss des Bundeskartellamtes vom 2. August 2004 (Az.: B6 - 026/04) aufgehoben.
II.
Das Bundeskartellamt hat die im Beschwerdeverfahren angefallenen Gerichtskosten sowie die den Beteiligten zu 1. - 4. zur zweckentspre-chenden Rechtsverteidigung entstandenen außergerichtlichen Ausla-gen zu tragen.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30 Mio. EUR festgesetzt.
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