I-23 U 223/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-14, I-23 U 223/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-14, I-23 U 223/04
I-23 U 223/04Obergericht14.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 223/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-14
Aktenzeichen: I-23 U 223/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0614.I23U223.04.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.10.2004 verkündet Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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