I-21 U 116/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-10, I-21 U 116/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-06-10, I-21 U 116/04
I-21 U 116/04Obergericht10.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 116/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-10
Aktenzeichen: I-21 U 116/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0610.I21U116.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Einzelrichter – vom 14.05.2004 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 42.109,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die im erstinstanzlichen Verfahren angefallenen Kosten werden dem Kläger zu 39 % und der Beklagten zu 61 % auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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